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Kirchengemeinde
Die Aufgaben des Kirchengemeinderats
Gemeindeleitung
Die Leitung der Kirchengemeinde ruht auf mehreren Schultern. Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde.
„Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen.“ (§ 16 Kirchengemeindeordnung)
Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind.
Aufgaben
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung, dazu gehören unter anderem:
-gestaltung der örtlichen Gottesdienstordnung und des Opferplanes.
-Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens.
-Mitsprache beim Bau-und der Erhaltung von Gebäuden der Gemeinde.
-Mitwirkung bei Festen und Veranstaltungen in der Gemeinde.
-Als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde, bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen...
Amtsverpflichtung
Die gewählten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte werden nach ihrer Wahl in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.
Das Versprechen, das ihnen dabei abgenommen wird, lautet:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
(§ 34 Kirchliche Wahlordnung)
Die Mitglieder des Kirchengemeinderates Münsingen
Dekan Scheiberg (1.Vorsitzender)
eMail: michaelscheiberg@t-online.de
Frank Hintzenstern (Dipl.-Ing. Architekt 2. Vorsitzender)
Renntalstrasse 7
72525 Münsingen
Privat:07381/921897
Gesch:07381/921897
eMail: Frank@hintzenstern.de
Detlef Eckert
Lichtensteinstrasse 17
72525 Münsingen
Privat:07381/69522
Mobil:0172/7304838
eMail: de@eckert-ue.de
Marit Wiest
Matthias Haug
Wolfgang Materne
Im Badstuhl 24
72525 Münsingen
Tel:07381/69342
eMail: wolfgang.materne@bruderhausdiakonie.de
Reinhard Schindler
Mühlstraße 1
72525 Münsingen
Tel:07381/2846
eMail: schindler-raumausstattung@t-online.de
Frau Beitinger
Debora Schrade-Borchert
Fauserhöhe 11
72525 Münsingen
Tel.:07381/931837
Fax:07381/931837
eMail: hans-dieter.borchert@t-online.de
Carmen Weber
Schweriner Straße 15
72525 Münsingen
Tel:07381/4381
Barbara Ruoff
Evang. Kirchenpflege Münsingen
Bismarckstr. 28
72525 Münsingen
Gesch:07381/939633
Fax:07381/939699
eMail: kirchenpflege.muensingen@gmx.de
Pfarramt II
momentan nicht besetzt
Sven Wegner-Denk (PDA)
Eichbergstr. 23
72525 Münsingen
Tel:07381/183835
eMail: pda-muensingen@alice-dsl.net
Pfarrer Joachim Sperfeldt
Im Badstuhl 3
72525 Münsingen
Tel:07381/400068
eMail: evpfarramt.muensingen.kirchtal@gmx.de