Evangelische Kirchengemeinde Münsingen
Mietbedingungen
für das evangelische Gemeindehaus in Münsingen
- Terminwünsche, Mietkosten und Vereinbarungen sind rechtzeitig mit dem Dekanatamt Münsingen, Karlstr. 30, Telefon 07381/2259 zu vereinbaren.
- Erfolgt die Mietung zum ersten Mal, oder liegt die letzte Mietung schon längere Zeit zurück, dann ist mit dem Hausmeister ein Termin zu vereinbaren, damit Fragen der Nutzung und der Einsatz von Geräten vorher geklärt werden können.
- Es wird im voraus eine Kaution von 100,--€ erhoben. Diese Kaution erhält der Mieter nach Abnahme der gemieteten Räumlichkeiten im Gemeindehaus vom Hausmeister wieder zurück, falls sich keine Beanstandungen ergeben haben.
- Auch die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Hausmeister. Ausgeliehene Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und bei der Abnahme dem Hausmeister wieder abzugeben.
Bei Verlust wird ein entsprechender Betrag erhoben.
- In allen Räumen ist das Rauchen verboten!
- Bei allen Vermietungen sind die Fenster ab 22.00 Uhr aus Rücksicht auf die Anwohner und ihre Nachtruhe zu schließen. Die Vermietung endet spätestens um 24.00 Uhr.
- Die Abnahme des Gemeindehauses findet am Tag der Vermietung statt, spätestens um 24.00 Uhr, in Ausnahmen am nächsten Tag spätestens um 9.00 Uhr. Genaueres mit dem Hausmeister besprechen.
- Live Bands sind verboten! Eine Sondergenehmigung erteilt nur der Kirchengemeinderat.
- An den Wänden dürfen keine Nägel, Schrauben und Dübel angebracht werden.
- Geschirrtücher oder Tischdecken sind selbst mitzubringen.
- Falls andere Räume im Gemeindehaus durch Gemeindegruppen belegt sind, ist darauf Rücksicht zu nehmen.
- Bei der Benutzung von vorhandenen Geräten, Dingen und der Lautsprecheranlage ist eine verantwortliche Person zu benennen, die vom Hausmeister vorher entsprechend eingewiesen wird.
- Müll muss selbst mitgenommen werden.
- Die Nutzungsabrechnung erfolgt durch die Evang. Kirchenpflege Münsingen, Bismarckstr. 28 in Münsingen, Telefon:07381/9396-33 oder 07381/9396-0
Münsingen, im Mai 2007
Evangelische Kirchengemeinde Münsingen
Verpflichtung des Mieters:
Ich erkenne diese Mietbedingungen an und sorge mit meiner Unterschrift für ihre Einhaltung!
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Ort Datum Name Unterschrift